Neues aus der Immobilienbranche
Das Baukindergeld und die neue Maklerprovision 2.0
Die Immobilienbranche ist im ständigen Wandel. Damit Sie stets auf dem Laufenden bleiben, nehmen wir in diesem Blogbeitrag zwei wichtige und aktuelle Themen unter die Lupe!
Zum einen beginnen wir mit dem Baukindergeld. Der Staat fördert junge Familien beim Kauf eines Eigenheims. Wer bekommt das Baukindergeld? Wie muss es beantragt werden? Wir geben Ihnen die Antworten und weitere hilfreiche Informationen. Zum anderen tritt ab Ende des Jahres 2020 ein neues Maklerprovisionsmodell in Kraft. Wir klären auf und nehmen dazu Stellung!
Das Baukindergeld
Viele Deutsche träumen vom Eigenheim. Warum dieser Traum oft nicht in Erfüllung geht, haben wir uns bereits im Blogbeitrag „Schaffe, schaffe, Häusle baue?“ genauer angesehen. Doch es gibt Hoffnung – gerade für junge Familien. Mit der staatlichen Förderung des Baukindergeldes wird Wohneigentum an vielen Orten Deutschlands deutlich erschwinglicher. Nun soll die Förderung verlängert werden und gilt nach Inkrafttreten des Bundeshaushalts 2021 bis einschließlich 31.03.2021.
Wer kann die Förderung beantragen und wie hoch ist sie?
Anspruch auf die Förderung haben grundsätzlich Familien mit mindestens einem Kind unter 18 Jahren. Die Anzahl der Kinder ist bisher nicht begrenzt, sie müssen jedoch mit den Antragstellern in die Immobilie einziehen. Außerdem darf das Jahreshaushaltseinkommen einer dreiköpfigen Familie maximal 75.000 € betragen, für jedes weitere Kind kommen 15.000 € hinzu.
Das Baukindergeld wird nur für die erste eigene Immobilie ausgezahlt, wozu auch beispielsweise nur anteilig geerbte oder geschenkte Immobilien zählen. Bislang gilt das Baukindergeld nur für „Familien“. Unverheiratete Paare und Patchworkfamilien sind von der Förderung ausgeschlossen. Das Baukindergeld beträgt insgesamt 12.000 € je Kind. Das bedeutet, jährlich 1.200 € über einen Zeitraum von 10 Jahren.
Wie ist das Baukindergeld zu beantragen?
Alle Informationen zum Antrag auf das Baukindergeld erhalten Sie gerne auf Anfrage bei uns oder über: https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Bestandsimmobilie/Zuschussportal/Online-Antrag-Baukindergeld/
Mit dem Baukindergeld durch die Krise
Die staatliche Förderung des Baukindergeldes ist ein Erfolg. „Bereits über eine Viertelmillion junger Familien mit Kindern haben es dank Baukindergeld in die eigenen vier Wände geschafft.“, so der IVD-Präsident Michael Schick. Nun wurde die Bezuschussung durch das Bundeskabinett um drei Monate verlängert. Somit können junge Familien, die bis zum 31.März 2021 eine Immobilie erwerben oder eine Baugenehmigung erhalten, Baukindergeld beantragen.
Michael Schick äußert sich positiv zur Verlängerung, fordert jedoch aufgrund der aktuellen Corona-Krise eine generelle Entfristung. Die schwierigen Umstände der letzten Monate haben viele Familien daran gehindert, ihre Pläne in Bezug auf den Erwerb oder Bau eines Eigenheims umzusetzen.
Sonderreglung in Bayern und Einschätzung zur Region Ingolstadt
Grundsätzlich wirkt sich das Baukindergeld in ganz Deutschland durch verschiedene Faktoren unterschiedlich auf die Erschwinglichkeit eines Eigenheims aus. Dazu zählen beispielsweise Immobilienpreise oder das durchschnittliche Einkommen der Region.
Wie die Lage in der Region Ingolstadt einzuschätzen ist, erklärt Elmar Zieglmeier: „Die Grundstückspreise und Baukosten sind in unserer Region stark gestiegen. Das Baukindergeld stellt daher durchaus eine Hilfe für junge Familie dar, sich ihren Traum vom Haus zu erfüllen und leistet einen Beitrag zur Finanzierung.“ Zudem gilt in Bayern eine lohnenswerte Sonderregelung, die das Baukindergeld insgesamt um 300 € pro Kind sowie einmalig 10.000 € Eigenheimzulage aufstockt!
Die Maklerprovision 2.0
Ab Ende des Jahres gilt eine neue, deutschlandweit einheitliche Regelung für die Maklerprovision. Künftig gibt es drei Modelle, die Maklerprovision unter Käufer und Verkäufer aufzuteilen. Eine einseitige Belastung des Käufers ist in Zukunft nicht mehr möglich. Die Neuregelung gelten jedoch nur für den Verkauf von Einfamilienhäusern, Eigentumswohnungen, selbstgenutzten Ferienhäusern & - wohnungen und den Verkauf von Grundstücken inkl. Erstellung eines Einfamilienhauses. Für alle anderen Immobilienarten gelten die alten Regelungen. Folgende Modelle gelten mit der neuen Maklerprovision:
- Modell 1: Beide Parteien schließen einen Vertrag mit dem Makler und zahlen den gleichen, vorher vereinbarten Betrag.
- Modell 2: Nur Verkäufer und Makler schließen einen Vertrag. Der Käufer übernimmt freiwillig einen Teil der vereinbarten Provision, allerdings maximal die Hälfte.
- Modell 3: Ausschließlich der Verkäufer zahlt eine vertraglich vereinbarte Provision an den Makler.
Die Höhe der Maklerprovision ist grundsätzlich nicht festgelegt und somit frei verhandelbar. Üblich ist eine Provision zwischen drei und sieben Prozent des Verkaufspreises der Immobilie.
Unsere Stellungnahme zur neuen Maklerprovision
Wir befürworten die neue Gesetzesregelung, da wir schon immer mit einer Provisionsteilung für Käufer und Verkäufer arbeiten. Unser Service umfasst eine neutrale Dienstleistung für beide Parteien.
Kommen Sie auf uns zu. Wir beraten Sie gerne!
Warum sollte ein Makler beauftragt werden?
Um nur einige der wichtigsten Punkte zu nennen: Mit der Beauftragung eines Maklers fallen verschiedene meist unliebsame Arbeiten weg, wie etwa die Kaufvertragsvorbereitung oder die Bonitätsprüfung der Interessenten. Zudem bietet die Beauftragung eines Maklers sowohl Sicherheit als auch das nötige Fachwissen für die Abwicklung der Verkaufshandlung. Die Immobilie wird richtig eingeschätzt und Käufer sowie Verkäufer profitieren von einem großen Netzwerk des Maklers!