Neue Homeoffice-Regelungen
Was gibt es ab 2023 zu beachten?
Spätestens seit der Corona-Pandemie ist das Homeoffice nicht mehr aus der Arbeitswelt wegzudenken. Viele Berufstätige mit einem Bürojob nutzen das eigene Zuhause tageweise oder dauerhaft als Arbeitsplatz. Wir haben für Sie zusammengefasst, welche neuen Regelungen seit 2023 für das häusliche Arbeitszimmer gelten.
Die Arbeit aus dem Homeoffice ist für viele Berufstätige attraktiv. Sei es, um sich einen langen Arbeitsweg zu sparen, oder um Kinder zuhause zu betreuen. Doch was ist zum Beispiel mit den dafür zusätzlich anfallenden Heizkosten oder Mieten für ein weiteres Arbeitszimmer? Unter bestimmten Umständen können für das Homeoffice anfallende Kosten steuerlich abgesetzt werden.
Die guten Nachrichten gleich vorweg: Die ursprünglich aufgrund der Corona-Pandemie eingeführte Homeoffice-Tagespauschale wurde ab 2023 erhöht. Der bisher geltende Höchstbetrag von 600 € wurde auf 1.000 € Homeoffice-Pauschale angehoben.
Für wen gelten die Regelungen und was sich außerdem geändert?
Voraussetzung für eine Steuerminderung Ihres Arbeitsplatzes zu Hause ist zunächst die Art des dafür genutzten Raumes. Das bedeutet: Nur wenn Sie als Homeoffice einen eigenständigen Raum angeben können, der zu mindestens 90 % ausschließlich für berufliche Zwecke genutzt wird, können Sie Abzüge der Kosten für das häusliche Arbeitszimmer geltend machen. Eine Arbeitsecke in einem ansonsten anderweitig genutzten Raum zählt nicht. Unterschieden werden dabei zum einen die Jahrespauschale und zum anderen die Tagespauschale.
Die neue Regelung der Jahrespauschale
Wenn Ihnen neben dem Homeoffice (unter Rücksichtnahme der oben genannten Bedingungen) kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht, können Sie seit Januar 2023 für Ihre Aufwendungen eine Jahrespauschale mit einem Höchstbetrag von 1.250 € von der Steuer absetzen. Dies gilt beispielsweise, wenn Sie keine Möglichkeit haben an einem Firmenarbeitsplatz zu arbeiten. Für den Höchstbetrag müssen Sie dank der Jahrespauschale die Kosten nun nicht mehr im Einzelnen auflisten. Wollen Sie jedoch die gesamten Kosten für das Homeoffice absetzen, muss das Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten beruflichen Tätigkeit darstellen. Das bedeutet, dass Sie dafür in Ihrem häuslichen Arbeitszimmer, die für Ihre Tätigkeit inhaltlich prägenden Arbeiten ausüben müssen. Ist dies der Fall, können auch beispielsweise Mietkosten anteilig abgezogen werden.
Um ein Beispiel zu nennen: Immobilienmakler, zu deren wesentlicher Tätigkeit externe Besichtigungstermine zählen, können ihr Homeoffice nicht als Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit angeben.
Die neue Regelung der Tagespauschale
Die seit der Corona-Pandemie eingeführte Tagespauschale für das Homeoffice wurde mit dem neuen Jahr 2023 erhöht. Seit 2020 konnte für einen Arbeitstag, der ausschließlich im Homeoffice abgeleistet wurde, einen pauschalen Betrag von 5 Euro absetzen. Dies gilt weiterhin, allerdings wurde die Höchstanzahl der steuerlich begünstigten Homeoffice-Tage angehoben. Anstatt maximal 120 Tage können seit Januar nun 200 Arbeitstage geltend gemacht werden. Das bedeutet schließlich eine neue Obergrenze von 1.000 € Tagespauschale. Außerdem können mit der neuen Regelung auch Tage berücksichtigt werden, an denen nicht ausschließlich, sondern nur überwiegend aus dem Homeoffice gearbeitet wurde.
Sie haben noch offene Fragen oder wollen mehr über die steuerlichen Regelungen erfahren? Erfahren Sie hier mehr zum Thema: https://ivd.net/2022/11/das-haeusliche-arbeitszimmer-neue-regelungen-ab-2023/
Verwendete Quelle:
https://ivd.net/2022/11/das-haeusliche-arbeitszimmer-neue-regelungen-ab-2023/